Industriemeister*in Metall - Abendlehrgang
Inhalt
In den Unternehmen vollzog sich in den letzten Jahren ein gewaltiger Umbruch - durch neue Technologien und Organisationsformen, Automatisierung, Kundenorientierung, Qualitätsmanagement und Umweltschutz. Die Funktion des Industriemeisters ist Bestandteil des komplexen Systems Industriebetrieb.
Im Lehrgang erwerben Sie die Qualifikation, Mitarbeiter zu führen, Arbeitsabläufe zu organisieren und Ausbildungen durchzuführen. Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit, als Führungskraft in den Bereichen Produktions- und Arbeitsorganisation, Sicherheitstechnik, Umweltschutz, Logistik und technischem Kundendienst sowie Qualitäts- und Kostenmanagement tätig zu werden.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Zusammenarbeit im Betrieb
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikation
Bereich Technik
Betriebstechnik
Fertigungstechnik
Montagetechnik
Bereich Organisation
Betriebliches Kostenwesen
Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Bereich Führungsaufgaben
Personalführung
Personalentwicklung
Qualitätsmanagement
Zulassungsvoraussetzung
An der Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
I. Basisqualifikationen
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
II. Handlungsspezifische Qualifikation
1. den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein Jahr und im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und
3. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" erfolgen.
Zielgruppe
Förderung
Sonstiges
Hagen
(122IM01HA)
Termindetails
Der Unterricht findet dienstags, donnerstags und freitags von 17:15 Uhr bis 21:15 Uhr statt. Die Ferien sind generell unterrichtsfrei.Unterrichtseinheiten
1032 UnterrichtseinheitenEntgelt
Lehrgangsentgelt 5.200,00 Eurozzgl. Lernmittel