Förderung für Unternehmen

Qualifizierungschancengesetz – Staatliche Förderung für die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten

Qualifizierungschancengesetz: Förderung für die Weiterbildung von Beschäftigten

Die Anforderungen an Unternehmen verändern sich stetig. Digitalisierung, Automatisierung, Künstliche Intelligenz, neue Technologien und der Fachkräftemangel erfordern kontinuierliche Weiterbildung. Mit dem Qualifizierungschancengesetz unterstützt die Agentur für Arbeit Unternehmen dabei, ihre Beschäftigten gezielt zu qualifizieren und fördert – je nach Voraussetzungen – die berufliche Weiterbildung mit Zuschüssen.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit nach § 82 SGB III. Es unterstützt Unternehmen dabei, ihre Beschäftigten durch berufliche Weiterbildung auf neue oder veränderte Anforderungen vorzubereiten. Ziel ist es, Fachkräfte langfristig zu sichern und Unternehmen bei der Bewältigung des digitalen und technologischen Wandels zu unterstützen. Je nach Unternehmensgröße und Fördervoraussetzungen können Zuschüsse zu den Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt gewährt werden.

Was können Unternehmen mit dem Qualifizierungschancengesetz fördern?

Die Förderung eignet sich insbesondere für:
  • Berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten
  • Qualifizierungen im Bereich Digitalisierung und Industrie 4.0
  • Schulungen zu neuen Technologien und digitalen Prozessen
  • Erwerb neuer beruflicher Kompetenzen
  • Anpassung an veränderte Arbeitsabläufe
  • Qualifizierung zur Sicherung von Fachkräften

Welche Kosten werden gefördert?

Je nach Unternehmensgröße und den gesetzlichen Fördervoraussetzungen übernimmt die Agentur für Arbeit ganz oder teilweise:
  • Lehrgangskosten
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
  • In bestimmten Fällen zusätzlich Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung sowie Kinderbetreuungskosten
Die genaue Förderhöhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und wird im Einzelfall von der Agentur für Arbeit geprüft.
Wenden Sie sich für genauere Infos gerne an das Team der SIHK Akademie oder informieren Sie sich direkt bei der Agentur für Arbeit.

Wer kann die Förderung der Agentur für Arbeit nutzen?

Grundsätzlich können Unternehmen aller Branchen und Größen die Förderung beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gefördert werden können Beschäftigte mit oder ohne Berufsabschluss, sofern die Weiterbildung den Anforderungen des Qualifizierungschancengesetzes entspricht.

Voraussetzungen für eine Förderung

Eine Förderung ist unter anderem möglich, wenn:
  • die Weiterbildung beruflich notwendig ist,
  • der Lehrgang bei einem zugelassenen (AZAV-zertifizierten) Bildungsträger durchgeführt wird,
  • die gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und
  • der Antrag vor Beginn der Weiterbildung gestellt wird.
Die Agentur für Arbeit prüft jeden Antrag individuell.

Was wird nicht gefördert?

Von der Förderung ausgenommen sind Weiterbildungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder bereits über andere Förderprogramme finanziert werden. Hierzu zählen unter anderem Meister- und Technikerausbildungen.

Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes für Unternehmen

  • Staatliche Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung
  • Reduzierung der Weiterbildungskosten
  • Qualifizierte und motivierte Beschäftigte
  • Vorbereitung auf Digitalisierung und technologische Veränderungen
  • Sicherung von Fachkräften
  • Höhere Wettbewerbsfähigkeit

So beantragen Unternehmen die Förderung

Der Antrag wird vor Beginn der Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit gestellt. Unternehmen erhalten dort eine individuelle Beratung zu den Fördermöglichkeiten und den Voraussetzungen. Nach der Bewilligung kann die geförderte Weiterbildung beginnen.