Gesundheit
Diese Corona-Regeln gelten in der SIHK Akademie
Um der immer noch herrschenden Covid-19-Pandemie gerecht zu werden, gelten in der SIHK Akademie diese Regeln. Ziel ist es, Mitarbeiter und Besucher vor gesundheitlichen Risiken zu schützen und gleichzeitig den Lehrbetrieb aufrecht zu erhalten.
Grundsätzlich gelten die
Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie die Regelungen der jeweils zuständigen Kommunen und Kreise und die
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und weitere einschlägige Gesetze und Verordnungen.
- Regeln für Hagen
- Regeln für den Märkischen Kreis
Die SIHK Akademie behält sich vor, mit ihren Regelungen über die gesetzlich getroffenen Maßnahmen hinauszugehen. Im Zweifel gilt: Die strengere Maßnahme zählt. Wenn es die pandemische sowie die gesetzgeberische Lage erlauben, kehrt die SIHK Akademie widerruflich im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zum Normalbetrieb zurück.
3G-Regel bei Bildungsveranstaltungen
Gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt für Bildungseinrichtungen und -veranstaltungen der schulischen, beruflichen und sozialen Bildung die 3G-Regel. Das bedeutet, dass Besucher geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Corona-Maßnahmen der SIHK Akademie
- Kontakte werden soweit wie möglich eingeschränkt.
- Die Anzahl der Personen in den Bildungseinrichtungen ist in Summe möglichst gering zu halten. Versetzte Pausenzeiten werden vorgegeben, um die gleichzeitige Bewegung der anwesenden Personen möglichst gering zu halten.
- Weiterbildungen, die als Webinar angeboten werden können, werden auch in dieser Form durchgeführt. Die SIHK Akademie prüft ständig, welche Lerninhalte in Distanz vermittelt werden können, passt sich fließend den sich ändernden technischen Möglichkeiten an und erarbeitet proaktiv entsprechende Konzepte.
- Ist im Einklang mit den jeweils gültigen Verordnungen Präsenzunterricht möglich, so wird dieser schrittweise und unter Berücksichtigung der Infektionslage sowie der Gegebenheiten vor Ort wieder angeboten.
- Seminarräume werden nach Möglichkeit so bestuhlt, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen allen anwesenden Personen eingehalten werden kann. Durch bauliche Maßnahmen (z.B. Plexiglasscheiben) kann davon abgewichen werden.
- Webinare und andere Online-Formate bleiben auch nach der Rückkehr in den Normalbetrieb Bestandteil des Angebots der SIHK Akademie.
- Die Corona-Regeln sind fester Bestandteil der Kommunikation der Ausbilder mit Auszubildenden und werden im laufenden Betrieb wiederholt thematisiert.
- Besucher müssen sich an allen Standorten der SIHK Akademie registrieren, indem sie sich in Listen eintragen oder einen der aushängenden QR-Codes nutzen. Die in den Eingangsbereichen ausliegende Hygiene-Erklärung ist zu unterschreiben.
- Bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen ist darauf hinzuweisen, dass Teilnehmende mit Krankheitssymptomen nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Personen mit einschlägigen Symptomen (insbesondere Fieber, Husten und Atemnot) sind von Veranstaltungen auszuschließen.
- Die SIHK Akademie behält sich vor, den Einlass zu ihren Einrichtungen nur gegen Vorlage eines gültigen, negativen Tests (Schnelltest, Selbsttest, PCR-Test) oder bei einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder überstandene Infektion zu gewähren. In Ausnahmefällen kann vor Ort ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden.
- In Fällen von positiv getesteten Personen arbeitet die SIHK Akademie proaktiv mit den zuständigen Gesundheitsämtern sowie betroffenen Dritten (z.B. Ausbildungsbetriebe) zusammen.
- Corona-Verdachtsfälle und ihre Kontaktpersonen werden nach Hause geschickt. Handelt es sich hierbei um Auszubildende, kontaktiert die SIHK Akademie die betroffenen Ausbildungsbetriebe und bespricht weitergehende Maßnahmen. Die SIHK Akademie bietet in diesen Fällen niederschwelligen Online-Unterricht an.
- In den Gebäuden und in Außenbereichen (z.B. Raucherbereiche) weisen Markierungen am Fußboden sowie Hinweisschilder auf den einzuhaltenden Mindestabstand von 1,50 Metern hin. Sollte diese Beschilderung etc. fehlen, ist mündlich auf die entsprechenden Regeln hinzuweisen.
- Tische und Stühle werden aus den Fluren entfernt bzw. so aufgestellt, dass der Mindestabstand gewahrt bleibt.
- Toiletten dürfen jeweils nur von einer Person genutzt werden. Schilder weisen darauf hin.
- Alle Räumlichkeiten werden regelmäßig gelüftet.
- Auf dem gesamten Gelände der Einrichtungen der SIHK Akademie gilt in Innen- und Außenbereichen Maskenpflicht. Im Rahmen der entsprechenden Verordnungen kann hiervon abgewichen werden.
- Seminarräume werden nach Möglichkeit so bestuhlt, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen allen anwesenden Personen eingehalten werden kann. Durch bauliche Maßnahmen (z.B. Plexiglasscheiben) kann davon abgewichen werden.
- Personen, die gegen die hier genannten Regeln verstoßen, können durch Mitarbeiter der SIHK Akademie ermahnt oder von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen und vom Gelände verwiesen werden.