Azubi-Blog

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildende?

Eine Ausbildung ist der Start ins Berufsleben. Damit du weißt, was dich erwartet, solltest du deine Rechte und Pflichten kennen. Denn sowohl du als Azubi als auch dein Ausbildungsbetrieb müsst bestimmte Regeln beachten.
Kurz gesagt: Auszubildende haben Anspruch auf eine qualifizierte Ausbildung, eine angemessene Vergütung, Urlaub, kostenlose Ausbildungsmittel sowie Freistellung für Berufsschule und Prüfungen. Gleichzeitig müssen sie sorgfältig arbeiten, an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, betriebliche Regeln beachten und Betriebs- sowie Geschäftsgeheimnisse wahren.
Die wichtigste Grundlage dafür ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Für minderjährige Azubis gelten zusätzlich besondere Regeln aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Diese Pflichten haben Auszubildende

Lern- und Teilnahmepflicht

In deiner Ausbildung sollst du die Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, die du für deinen späteren Beruf brauchst. Deshalb musst du an den vorgesehenen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dazu zählen zum Beispiel die Berufsschule, überbetriebliche Lehrgänge und weitere verpflichtende Termine.

Sorgfaltspflicht

Als Azubi bist du verpflichtet, die dir übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen. Dazu gehört auch, Arbeitsanweisungen zu beachten und deine Arbeit gewissenhaft zu erledigen.

Weisungsgebundenheit

Du musst Anweisungen deiner Ausbilderin, deines Ausbilders oder anderer weisungsberechtigter Personen befolgen, sofern diese Anweisungen mit deiner Ausbildung zusammenhängen.

Betriebsordnung beachten

Im Betrieb gelten Regeln, die du einhalten musst. Dazu gehören zum Beispiel Vorschriften zu Arbeitskleidung, Arbeitsschutz, Sicherheitsmaßnahmen, Pausen oder Rauchverboten.

Sorgsamer Umgang mit Arbeitsmitteln

Werkzeuge, Maschinen, Messgeräte, Arbeitsmaterialien und technische Geräte musst du pfleglich behandeln. Wenn dir ein Schaden oder Defekt auffällt, solltest du ihn direkt der zuständigen Person im Betrieb mitteilen.

Schweigepflicht

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse musst du für dich behalten. Das betrifft zum Beispiel Informationen über Kundinnen und Kunden, interne Abläufe, Preise, technische Entwicklungen oder vertrauliche Unterlagen.

Ausbildungsnachweis führen

Machst du eine Ausbildung, musst du einen Ausbildungsnachweis führen, wie zum Beispiel ein Berichtsheft. Dieser Nachweis kann schriftlich oder elektronisch geführt werden und ist häufig eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Dein Ausbildungsbetrieb muss dir ermöglichen, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit am Arbeitsplatz zu führen. Außerdem muss er regelmäßig kontrolliert werden.

Krankmeldung

Wenn du krank bist und nicht zur Arbeit oder zur Berufsschule kommen kannst, musst du deinen Betrieb, deine überbetriebliche Ausbildungsstätte und gegebenenfalls auch die Berufsschule so schnell wie möglich informieren. Welche Regeln für die Krankmeldung und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gelten, steht häufig im Ausbildungsvertrag oder in den betrieblichen Regelungen.

Diese Rechte haben Auszubildende

Anspruch auf einen Ausbildungsvertrag

Du hast Anspruch auf einen Berufsausbildungsvertrag. Der wesentliche Inhalt des Vertrages muss spätestens vor Beginn deiner Ausbildung in Textform festgehalten werden. Dazu gehören unter anderem Ausbildungsziel und -dauer, Probezeit, tägliche Ausbildungszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsregelungen und die Form des Ausbildungsnachweises. Die Vertragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden, wenn du sie speichern und ausdrucken kannst.

Anspruch auf eine qualifizierte Ausbildung

Dein Ausbildungsbetrieb muss dafür sorgen, dass du die beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen erwirbst, die du für deinen Abschluss brauchst. Die Ausbildung muss planmäßig aufgebaut sein und so durchgeführt werden, dass du dein Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreichen kannst.
Nicht jede Aufgabe im Betrieb muss spannend sein. Du darfst aber nicht dauerhaft nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben. Aufgaben müssen dem Ausbildungszweck dienen und zu deinen körperlichen Kräften passen.

Kostenlose Ausbildungsmittel

Dein Betrieb muss dir die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehören insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, die du für deine Ausbildung sowie für Zwischen- und Abschlussprüfungen benötigst. Das kann bei digitalem mobilem Ausbilden auch notwendige Hard- und Software einschließen.

Arbeitszeiten und Pausen

Für Azubis unter 18 Jahren gilt grundsätzlich:
  • Sie dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden stehen Jugendlichen mindestens 30 Minuten Pause zu. Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind es mindestens 60 Minuten Pause.
Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz:
  • Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit müssen mindestens 30 Minuten Pause gewährt werden. Bei mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten.

Urlaub

Auch als Azubi hast du Anspruch auf Urlaub. Für minderjährige Azubis richtet sich der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Alter zu Beginn des Kalenderjahres:
  • Azubis unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage Urlaub im Jahr
  • Azubis unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage Urlaub im Jahr
  • Azubis unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage Urlaub im Jahr
Wichtig: Werktage sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich Montag bis Samstag. In vielen Betrieben mit einer Fünf-Tage-Woche wird der Urlaub entsprechend in Arbeitstage umgerechnet.

Angemessene Vergütung

Du hast Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Sie muss mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr steigen.
Für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende gesetzliche Mindestsätze:
  • im ersten Ausbildungsjahr: 724 Euro monatlich
  • im zweiten Ausbildungsjahr: 854 Euro monatlich
  • im dritten Ausbildungsjahr: 977 Euro monatlich
  • im vierten Ausbildungsjahr: 1.014 Euro monatlich
Wichtig: Je nach Branche, Ausbildungsberuf, Region und Tarifvertrag kann deine Ausbildungsvergütung deutlich höher ausfallen.

Freistellung für Berufsschule und Prüfungen

Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule, Prüfungen und verpflichtende Ausbildungsmaßnahmen freistellen. Außerdem darfst du vor Berufsschulunterricht, der vor 9 Uhr beginnt, nicht im Betrieb beschäftigt werden. Einmal pro Woche wird ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden vollständig auf deine durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit angerechnet. Auch der Arbeitstag direkt vor deiner schriftlichen Abschlussprüfung ist frei.

Besondere Kündigungsmöglichkeiten

Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.
Während der Probezeit können beide Seiten jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen. Nach der Probezeit kann dein Ausbildungsbetrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Du selbst kannst mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder dich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchtest. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Aber Achtung, eine E-Mail reicht nicht aus.

Anspruch auf ein Zeugnis

Nach deiner Ausbildung hast du Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Mit deiner Einwilligung kann es auch elektronisch ausgestellt werden. Es enthält mindestens Angaben über Art, Dauer und Ziel deiner Ausbildung sowie über die erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen. Wenn du es wünschst, müssen auch Angaben über dein Verhalten und deine Leistung aufgenommen werden.
Wenn du Probleme mit deinem Betrieb hast oder das Gefühl hast, dass deine Rechte verletzt werden, sprich zunächst mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder. Auch die zuständige Industrie- und Handelskammer unterstützt dich bei Fragen rund um deine Ausbildung. ⁣Ausbildungsberatung - SIHK zu Hagen
Hinweis: Die Angaben in diesem Beitrag beziehen sich auf das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.